Terminvergabe
Anmeldung
Die Anmeldung und Terminvergabe erfolgt nach telefonischer Voranmeldung oder nach persönlichem Kontakt in der Praxis.
Anfragen per versuche ich innerhalb von drei Tagen zu beantworten.
Bei einer Erstanmeldung können Sie hier das Anmeldeformular bereits ausdrucken und zum ersten Behandlungstermin vorlegen.
Allgemeine Richtlinien
Die physiotherapeutische Behandlung wird in der Regel vom Arzt verordnet und die Art der Behandlung, Anzahl und Häufigkeit pro Woche festgelegt. Die Anwendungen richten sich nach der ärztlichen Verordnung.
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, sich auch ohne ärztliche Verordnung aktiv an einer gesunden Lebensführung und Maßnahmen zum Erhalt der eigenen Gesundheit zu beteiligen, so wie dies in §1 des Sozialgesetzbuches 5 gefordert wird:
Solidarität und Eigenverantwortung
Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich; sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen und auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken.
Behandlungskosten
Bei Kassenrezepten werden die Behandlungskosten direkt mit der entsprechenden Kasse abgerechnet. Zurzeit wird eine Selbstbeteiligung (Zuzahlung) in Höhe von 10€ (Verordnungsgebühr) + 10% des Rezeptwertes für den Patienten fällig.
Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Patienten, die von der Zuzahlung nach SGB V befreit sind.
Der gültige Befreiungsausweis ist vor der ersten Behandlung vorzulegen.
Bei privat versicherten Kunden wird eine Honorarvereinbarung direkt zwischen Behandler und Patient abgeschlossen. Diese wird dann durch den Kunden bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht.
Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem Aushang in der Praxis.
